Karzinome
Autor/en: M. Engels
Letzte Änderung dieser Seite: 09.07.2004
Bei der zytologischen Untersuchung wird im Allgemeinen nach der Ätiologie des Ergusses und nach malignen Zellen gefragt. Bei malignen Ergüssen ist der Nachweis von Karzinomzellen entscheidend. Gar nicht selten ist ein Erguss die Erstmanifestation eines malignen Grundleidens. Unter Umständen kann die Ergusszytologie schon zur Diagnose führen. Das kleinzellig-anaplastische Bronchialkarzinom ist ein typisches Beispiel. Bei Karzinomverdacht und fehlendem Nachweis von malignen Zellen im Erguss sollte man sehr vorsichtig sein. Sind keine malignen Zellen im Ausstrich nachweisbar, bedeutet dies nicht, dass es sich nicht doch um einen malignen Erguss handeln kann. Manchmal ist die Quantität der abgeschilferten Karzinomzellen im Erguss so gering, dass man sie erst bei wiederholten Untersuchungen findet. Gar nicht selten sieht man bei bekanntem Tumorleiden, z.B. bei Bronchialkarzinomen, unspezifische Reizergüsse ohne Nachweis von Karzinomzellen, die durch eine Kapillarschädigung in der Umgebung des Tumors oder durch eine Lymphabflussbehinderung durch Lymphknotenmetastasen zu erklären sind.
Quelle: Mannheimer Kalender 2009
Prof. Dr. med. Jan Hastka, Dr. Georgia Metzgeroth, III. Medizinische Universitätsklinik, Hämatologie und internistische Onkologie, Universitätsklinikum Mannheim, 68135 Mannheim
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